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1294. Mai 6. Oleschnitz (Klein-Oels).

prid. non. Maji.

Bertram, Komtur der Tempelherren in Deutschland, böhmen, Polen und Mähren, urkundet, dass der Schulz des Ordensgutes Frauenhain (bei Ohlau) vier Freihufen haben solle, desgleichen die Schenke gegen einen Jahreszins von 1 1/2 Mark an den Komtur, während für die Kirche zwei Hufen zur Wiedemuth (dos) und eine dritte zur baulichen Erhaltung und Beleuchtung ausgesetzt bleiben. Den Niessbrauch der Mühle hat der Schulz gegen einen Jahreszins von 1 1/2 Mark an den Komtur. Die Wiesen und Gehölze, welche früher der Schulz Hermann besessen, aber nachmals angeblich im Wege eines Tausches von den Bauern erworben worden sind, sollen diesen belassen werden und von den 32 Zinshufenjede einen Vierdung, und als Zehnt 2 Malter Weizen, 4 Korn, 6 Hafer entrichten. Unter dem Beirath und der Zustimmung des Bruders Benno und des Bruders Joh. de Cedon.

Z.: Bruder Jakob dictus comes hirsutus (Raugraf), Bruder Heinrich genannt v. Glappenstein, die Schulzen Herbusius v. Caweraw (Kauern), Sifrid von Mergenaw (Marienau) und Dietrich v. Tempelfeld.


In einem Traussumte der Stadt Brieg von 1482, doch in ganz moderner Abschrift in der Senitzischen Sammlung auf dem Bresl. Staatsarchive (1. 1. a).


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.